Montageprämie-Aktion
Teilnahmebedingungen
SCHWEIZ
Teilnahmebedingungen – Bridgestone Montageprämie-Aktion Q1 2024
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Bridgestone Aktion Montageprämie auf der Website. Es ist möglich, über den Link https://bridgestone-b2b.eu/ch an der Aktion teilzunehmen.
Die Aktion ist für alle Teilnehmenden geöffnet, unabhängig vom Geschlecht. Alle Formulierungen diesbezüglich in den Teilnahmebedingungen sind als geschlechtsneutral zu betrachten.
§ 1. – Definitionen
1.1. Aktion: Bridgestone Aktion gemäss näherer Beschreibung in Artikel 3.
1.2. Teilnahmezeitraum: 12.02.2024 bis 15.05.2024. Nur Käufe innerhalb dieses Zeitraums berechtigen zur Teilnahme. Nur solange der Vorrat reicht. Aktionsverlängerung vorbehalten.
1.2.1. Eröffnungsdatum: Das Datum, ab dem Teilnehmer an der Aktion teilnehmen können: 12.02.2024 – 00:00 Uhr.
1.2.2. Annahmeschluss: Annahmeschluss von Anmeldungen für die Aktion: 31.05.2024 – 23:59 Uhr.
1.2.3 Nach dem oben genannten Annahmeschluss verfallen alle nicht vollständig eingereichten Anmeldungen und der Anspruch auf die Prämie.
1.3. Teilnehmer: Eine an der Aktion teilnehmende Person, die gemäss Artikel 2 der Teilnahmebedingungen teilnahmeberechtigt ist.
1.4. Prämie: Ein Teilnehmer erhält für endverkaufte Bridgestone LKW Neureifen die entsprechend zugeordneten Prämie innerhalb von 6 Wochen auf das angegebene Konto überwiesen. Die Prämienhöhe ist abhängig vom gekauften Reifenmodell.
Prämienstaffelung:
Reifenmodelle: DURAVIS R002 - Ecopia H002 - Ecopia Enliten - R-Drive 001+ - R168+ - M-Serie sowie alle weiteren Baustellenprofile
2 Reifen 22,5'' = CHF 40,–
Alle anderen Reifenmodelle
2 Reifen = CHF 20,–
Firestone Reifenmodelle:
2 Reifen = CHF 20,–
1.5. Veranstalter:
Bridgestone Europe NV/SA, Niederlassung Spreitenbach, Bodenäckerstrasse 1, 8957 Spreitenbach, Schweiz, Unternehmensnummer 0441.192.82
1.6. Teilnahmeregeln: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich der Datenschutzrichtlinie und der Cookie-Richtlinie, die für die Aktion gelten, wie vom Veranstalter auf der Website angegeben: http://www.bridgestone-montage.eu.
1.7. Prämienempfänger: Teilnehmer, die die Prämie in Übereinstimmung mit Artikel 3.1 erhalten. Nur solange der Vorrat reicht.
§ 2. – Teilnahmeberechtigung
2.1 Kauf und Nachweis
Für die Teilnahme an der Bridgestone Montageprämie-Aktion ist der Kauf von mindestens 2 neuen Bridgestone oder Firestone Lkw-Reifen ab 22.5“ inkl. Montage oder weiteren Dienstleistungen (z.B. Fleet Check) erforderlich.
Kaufbelege (Rechnung, Kassenzettel, Quittung, maschinell erstellter Kaufbeleg mit Briefkopf oder Stempel des Händlers, aus welchem Händlername und Bezeichnung sowie Zollgrösse der gekauften Bridgestone Lkw-Neurreifen eindeutig hervorgeht) müssen im Rahmen der Anmeldung auf http://www.bridgestone-montage.eu hochgeladen werden.
Die Rechnung muss auf die Firma und/oder den Namen des Teilnehmers ausgestellt sein. Jeder Kaufbeleg darf nur einmal für eine Teilnahme an der Aktion genutzt werden. Bei mehrfacher Nutzung werden sowohl die erste als auch die folgende(n) Anmeldung(en) gelöscht und die Teilnehmer von der Aktion ausgeschlossen.
Ist der Kaufbeleg ungültig, so wird die gesamte Anmeldung nach der Nachfrist durch Bridgestone gelöscht, und es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme und den Erhalt der Prämie.
2.2 Teilnahmeberechtigt ist
a) jede natürliche Person (Privatperson, Freiberufler, Ärzte oder Gewerbetreibende), die einen festen Wohnsitz in der Schweiz und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
b) jede juristische Person mit Hauptsitz in der Schweiz.
2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Mitarbeiter von Bridgestone,
- teilnehmenden Handelspartner
- Bridgestone Zentralfakturaflotten und Wiederverkäufer
- beteiligte Agenturen
- beteiligte Dienstleister
- beteiligte Unternehmen und Händler sowie deren Angehörige.
2.4 Keine Übertragung der Teilnahmedurchführung: Auch ist es nicht gestattet, dass Mitarbeiter von Bridgestone, die teilnehmenden Handelspartner und beteiligten Agenturen, Dienstleister und Unternehmen sowie deren Mitarbeiter und Angehörige die Teilnahme für Dritte (kaufende Verbraucher) durchführen – auch nicht in deren ausdrücklichen Auftrag. Dies führt zum Ausschluss der Teilnahme.
2.5 Ausgeschlossen sind bzw. werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Prämien aberkannt und zurückgefordert werden.
2.6 Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen verbindlich an.
2.7 Die Datenschutzrichtlinie und die Cookies-Richtlinie können auf https://bridgestone-b2b.eu/ch eingesehen werden.
2.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschliessen, die unvollständige oder gefälschte Adressen oder Namen verwenden, und Einsendungen von Teilnehmern auszuschliessen, die die Teilnahmebedingungen missbrauchen, manipulieren, umgehen oder versuchen, diese zu manipulieren oder zu umgehen, oder Betrug, in welcher Form auch immer, begehen.
2.9. Teilnehmer können nur innerhalb des Aktionszeitraums und in der in den vorliegenden Teilnahmebedingungen beschriebenen Art und Weise an der Aktion teilnehmen.
2.10. Als Voraussetzung für die Teilnahme benötigt der Teilnehmer Zugriff auf eine Internetverbindung von einem Computer, Smartphone oder anderen Endgerät.
2.11 Alle E-Mail-Bestätigungen und -Nachfristen können abhängig vom E-Mail Provider des Teilnehmers als Spam eingestuft werden. Eine Überprüfung des entsprechenden Spam-Ordners obliegt der Verantwortung des Teilnehmers.
§ 3 – Aktionsbeschreibung
In der Zeit vom 12.02.2024 bis 31.05.2024 präsentiert Bridgestone die Aktion Montageprämie. Nur im Aktionszeitraum ist die Registrierung zur Teilnahme an der Aktion möglich. Für die Teilnahme müssen Kunden Reifen (siehe §2) im Zeitraum vom 12.02.2024 bis 15.05.2024 kaufen und die Registrierung auf der Webseite bis zum 31.05.2024 durchführen (siehe §4).
§ 4 – Teilnahme
4.1 Sobald der Teilnehmer die Anmeldung vollständig eingegeben hat und die Anmeldung per Double-Opt In bestätigt wurde, können die Angaben geprüft und die Auszahlung vorbereitet werden.
4.2 Ist der Kaufbeleg ungültig, wird der Teilnehmer informiert und seine Anmeldung gelöscht.
§ 5 – Montageprämie
5.1 Die Barprämie wird innerhalb von 6 Wochen per Überweisung auf Ihr Referenzkonto ausgezahlt. (Info: Die Auszahlung erfolgt durch den Dienstleister „TAKTZEIT GmbH“, bitte bei Zahlungskontrolle berücksichtigen.)
5.2 Bridgestone ist durch Übermittlung der Prämie von sämtlichen Ansprüchen befreit und übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden, die aus der Nutzung oder sonstigen Zusammenhängen mit der Prämie entstehen.
5.3 Bridgestone behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Aktion nicht (mehr) gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, können die Veranstalter von dieser Person verlangen, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
5.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 – Haftungsausschluss
6.1 Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, seine Vertragspartner und sonstige beteiligte Dritte übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Prämie (oder dessen Übergabe und/oder Nutzung) oder die Teilnahme an der Aktion entstehen. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und dann nur für Personenschäden oder Todesfälle oder in Bezug auf die wesentlichen Vertragspflichten des Veranstalters.
6.2 Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, seine Vertragspartner oder sonstige beteiligte Dritte übernehmen keine Verantwortung für verloren gegangene, verspätete oder fehlerhafte Einsendungen von Teilnehmern, die Folge von Ereignissen sind, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wie beispielsweise Störungen jeglicher Art in Bezug auf die Software, das Endgerät des Teilnehmers, sein Netzwerk, seine Internetverbindung usw.
6.3 Der Veranstalter gibt keinerlei Garantie hinsichtlich der übergebenen Prämien ab und ist diesbezüglich (ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) nicht haftbar. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Mängel der Prämie.
In einigen Rechtsprechungen ist es nicht zulässig, die Haftung unter einigen oder allen der oben angegebenen Umstände auszuschliessen oder zu beschränken. In diesen Rechtsprechungen wird die Haftung des Veranstalters im grössten gesetzlich zulässigen Mass begrenzt.
Sämtliche Steuern, die gemäss für den Teilnehmer geltender lokaler oder sonstiger Gesetze ganz oder teilweise auf den Wert der Prämie zu entrichten sind, sind vom Teilnehmer zu tragen und können in keiner Weise vom Veranstalter eingefordert werden.
6.4 Kennzeichen – Marken, Titel, Logos: Alle bei der Aktion verwendeten und / oder auf den Aktionsmitteln genannten Produktnamen, Abbildungen oder Marken sind geschützte Marken und Modelle etc. der jeweiligen Unternehmen und / oder Lizenzgeber, gleichgültig, ob sie herausgestellt und mit dem Symbol ®, ™ o. ä. gekennzeichnet sind oder nicht.
§ 7. Datenschutzerklärung
7.1 Datenschutzinformationen
Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von den Veranstaltern (zugleich verantwortliche Stellen) vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Durchführung der Aktion erhoben, gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich an Erfüllungsgehilfen (Dienstleister, Agenturen, Prämienversender) zur Umsetzung dieser Aktion übermittelt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte findet nicht statt, soweit hierfür nicht eine Einwilligung des Teilnehmers oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden an den Veranstalter der Aktion zum Zwecke der Durchführung der Aktion und insbesondere zur Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon über die Aktion übermittelt.
Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen die Datenverarbeitung betreffend sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Teilnehmer bitte direkt an den Veranstalter unter den in Ziff. 1. genannten Kontaktdaten. Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht des Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung der Aktion mit Wirkung für die Zukunft. Macht der Teilnehmer vom Recht auf Widerspruch Gebrauch, kann der Veranstalter jedoch seine Leistungen nicht mehr erbringen.
Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z.B. bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Wohnsitzes des Teilnehmers. Alternativ hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine gesetzlichen Rechte wahrzunehmen durch eine Kontaktaufnahme unter https://privacy.bridgestone.eu?language=DE oder unseres Ansprechpartners für den Datenschutz unter https://privacy.bridgestone.eu/index.php?tmpl=tmpl_contact_form&language=CH
Bei der Registrierung zur Aktion können Teilnehmer sich dazu entscheiden, zukünftig weitere Informationen zu Waren und Dienstleistungen des Veranstalters zu erhalten.
Wenn der Teilnehmer sich dazu entscheidet, willigt er dabei über eine separate Einwilligungserklärung ein, dass seine Registrierungsdaten in die Newsletter-Mailinglisten des Veranstalters aufgenommen werden. Teilnehmer können sich jederzeit aus den jeweiligen Newsletter-Mailinglisten austragen, indem sie die in jeder E-Mail mitgeteilten „unsubscribe“-Abmeldeanweisungen befolgen oder den Widerruf gegenüber dem Veranstalter erklären, ohne dass dabei andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
7.2 Haftungsbeschränkung
Im Hinblick auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in
Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Hinblick auf sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
7.4 Anwendbares Recht
Die Durchführung der Aktion und die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Republik Schweiz für Teilnehmer mit einem festen Wohnsitz in der Schweiz.
7.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
§ 8 – Sonstiges
8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, (i) die Aktion ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder zu verlängern oder das Enddatum zu verlegen, wenn ihm dies angemessen erscheint, (ii) die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen im alleinigen Ermessen zu ändern und (iii) die Aktion zurückzuziehen, wenn Gründe vorliegen, die sich seiner Kontrolle entziehen.
8.2. Die Einsendungen der Teilnehmer, einschliesslich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an den Einsendungen, gehen mit der Einreichung in das Eigentum des Veranstalters über. Die Teilnehmer verzichten hinsichtlich ihrer Einsendungen auf jedwede moralischen oder anderen Ansprüche und erklären, dass sie alle erforderlichen Rechte haben, um die in diesen Teilnahmebedingungen dargelegten Rechte einzuräumen.
8.3. Alle Fragen oder Angelegenheiten, die nicht durch diese Teilnahmebedingungen abgedeckt sind, werden ausschliesslich vom Veranstalter entschieden.
8.4. Sollte ein Gericht feststellen, dass eine oder mehrere der Teilnahmebedingungen (oder Teile hiervon) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sind, soll der betreffende Teil im erforderlichen Masse als aus den Teilnahmebedingungen entfernt gelten. Die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Teilnahmebedingungen bleibt hiervon unberührt.
8.6. Bei einem Streitfall in Bezug auf die Aktion oder diese Regeln sind ausschliesslich die entsprechenden Gerichte (siehe 7.4) zuständig, jedoch erst, nachdem Veranstalter und Teilnehmer sich bemüht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Aktion haben, so wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Aktionshotline unter 00800 300 600 99 (Mo. – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr).